Patientenversorgung mit modernen Medizinprodukten gefährdet

2. Eppendorfer Dialog zur Gesundheitspolitik sieht medizinischen Fortschritt in puncto Medizinprodukte in Gefahr

Auch während des 2. Eppendorfer Dialogs zur Gesundheitspolitik wurden die aktuellen Entwicklungen im Gesundheitswesen kritisch begleitet. Diesmal mit dem Schwerpunkt um den medizinischen Fortschritt und das Sicherstellen einer modernen ökonomischen Versorgung durch Medizinprodukte. Fazit: Es sind so viele Punkte und Prozesse ungeklärt, dass das erhebliche Risiko einer mangelhaften Versorgung der Patienten besteht und Entwicklungsimpulse auf der Strecke zu bleiben drohen. Vertragslösungen, Kostenreduktion und Mindereinnahmen im klinischen Bereich statt postuliertem Wachstum und Innovation?

Referenten

Nur vier Prozent der Ärzte können Medizinprodukte definieren

In der Reformdiskussion sind auch Medizinprodukte ein wichtiger Faktor. Ihr Umsatz betrug im Jahr 2005 rund 20 Mrd. Euro – bei Arzneimitteln waren es 21,2 Mrd. Euro. Was sind eigentlich Medizinprodukte, und welche Ansprüche des Patienten bestehen?

Für Prof. Dr. med. Dr. jur. Christian Dierks, Institut für Gesundheitssystemforschung an der Berliner Charité sowie Dierks & Bohle Rechtsanwälte, tragen schwierige Definitionen gemäß Medizinprodukte-Gesetz (MPG) und Sozialgesetzbuch (SGB V) zu einem juristischen „Begriffswirrwar“ bei. So ist es für den Gesundheitsspezialisten nachvollziehbar, dass nur 4% befragter Ärzte Medizinprodukte überhaupt definieren und nur 28% auf die Frage nach deren Verordnungsfähigkeit richtig antworten können. Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Medizinprodukten und Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um z.B. den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern. Dazu gehören auch die arzneimittelähnlichen Medizinprodukte (§ 31 I S. 3 SGB V). Allerdings wird deren Erstattung an der Apothekenpflicht der Produkte festgemacht. Dierks: „Das unsinnige Kriterium der Apothekenpflicht führt dazu, dass die Erstattung durch die GKV oft ausscheidet.“ Der Arzt und Anwalt erläutert, dass wegen des 3. MPG-Änderungsgesetzes zu befürchten ist, dass bereits im Herbst 2007 der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), schon jetzt der eigentliche Gesetzgeber im Gesundheitsbereich, mit noch weitreichenderen Kompetenzen zur Erstattungsfähigkeit gerade von arzneimittel-ähnlichen Medizinprodukten ausgestattet wird. Wenn künftig wie geplant 260 Krankenkassen individuelle Verträge mit Medizinprodukte-Herstellern abschließen, ohne dass ein zertifiziertes Vertragsmanagement vorliegt, sieht einer der führenden Medizinrechtler Deutschlands die Versorgung der Patienten mit für den medizinischen Fortschritt dringend notwendigen innovativen Medizinprodukten noch mehr in Frage gestellt und äußert erhebliche kartellrechtliche Bedenken.

Medizinprodukte – zunehmende Defizite bei der Versorgung erwartet

Gemeinsames Ziel von Gesundheitspolitik und aller am Gesundheitssystem Beteiligten muss – so die Forderung der Experten – ein zwischen allen Bereichen abgestimmter Masterplan Gesundheitswirtschaft sein, der eine sichere Patientenversorgung gewährleistet und Innovationen, die medizinischen Fortschritt und einen ökonomischen Nutzen bieten, schneller in das System einfließen lässt – auch Medizinprodukte. Das in Verabschiedung befindliche WSG wird nicht nur deshalb als kontraproduktiv beurteilt.

Flyer zur Veranstaltung

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